Wann zahlt die Krankenkasse ein E-Bike? – Alle Voraussetzungen & Tipps 2025

Immer mehr Menschen steigen aufs E-Bike um – ob zur Arbeit, in der Freizeit oder als Unterstützung im Alltag. Doch E-Bikes sind nicht günstig. Viele fragen sich daher: Zahlt die Krankenkasse ein E-Bike?
Die Antwort lautet: Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Artikel erfährst du, wann und wie du ein E-Bike von der Krankenkasse bezuschussen oder sogar komplett bezahlt bekommen kannst.


💡 Grundsätzliches: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Krankenkasse bezahlt ein E-Bike nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist. Das bedeutet, dass ein Arzt bescheinigen muss, dass das E-Bike ein Hilfsmittel zur Mobilitätserhaltung darstellt – also kein Luxusgut, sondern eine medizinische Hilfe.

E-Bikes werden in solchen Fällen als Hilfsmittel nach §33 SGB V eingestuft. Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern oder eine körperliche Einschränkung auszugleichen.


🏥 Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Damit die Krankenkasse ein E-Bike bezahlt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ärztliche Verordnung:
    Dein Arzt muss schriftlich bestätigen, dass du das E-Bike aus gesundheitlichen Gründen benötigst – z. B. wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkproblemen oder Muskelschwäche.
  2. Medizinische Notwendigkeit:
    Das E-Bike muss dir helfen, eine krankheitsbedingte Einschränkung auszugleichen. Ein Beispiel: Du kannst ohne elektrische Unterstützung keine längeren Strecken mehr fahren, brauchst das Rad aber zur täglichen Fortbewegung.
  3. Kein Freizeit- oder Sportgerät:
    Das E-Bike darf nicht für sportliche Zwecke oder als Hobby angeschafft werden, sondern muss klar als Hilfsmittel dienen.
  4. Kein günstigeres Hilfsmittel verfügbar:
    Wenn ein einfacheres oder günstigeres Hilfsmittel (z. B. ein Rollator oder Rollstuhl) den gleichen Zweck erfüllt, wird das E-Bike meist nicht bewilligt.

⚙️ Welche E-Bike-Arten können übernommen werden?

Je nach Krankheitsbild können verschiedene Modelle infrage kommen:

  • Pedelecs (bis 25 km/h): Am häufigsten genehmigt, da sie den Fahrer aktiv unterstützen.
  • E-Trikes (Dreiräder mit Motor): Besonders geeignet für Menschen mit Gleichgewichtsstörungen.
  • Spezialanfertigungen: Bei schwerer Behinderung oder neurologischen Erkrankungen können individuell angepasste E-Bikes als medizinisches Hilfsmittel anerkannt werden.

📝 So beantragst du ein E-Bike bei der Krankenkasse

  1. Ärztliches Attest besorgen
    Dein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit bestätigen.
  2. Kostenvoranschlag vom Fachhändler einholen
    Lass dir ein Angebot für das passende E-Bike oder Spezialrad erstellen.
  3. Antrag bei der Krankenkasse stellen
    Reiche Attest, Kostenvoranschlag und ggf. weitere medizinische Unterlagen ein.
  4. Warten auf die Entscheidung
    Die Krankenkasse prüft den Antrag – das kann einige Wochen dauern.
  5. Evtl. Widerspruch einlegen
    Wird dein Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

💶 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, gibt es dennoch Möglichkeiten, die Anschaffung zu erleichtern:

  • Zuschüsse von Rentenversicherung oder Arbeitsagentur (z. B. bei beruflicher Wiedereingliederung)
  • Förderprogramme von Städten und Kommunen für E-Mobilität
  • Leasing über den Arbeitgeber (JobRad-Modell)
  • Steuerliche Vorteile bei beruflicher Nutzung
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